
Die Geschichte des Nationalen Naturerbes
Das Nationale Naturerbe (NNE) ist eines der bedeutendsten Naturschutzprojekte in Deutschland. Seit 2005 verzichtet die Bundesregierung auf den Verkauf ausgewählter wertvoller Naturflächen aus dem Bundeseigentum und gibt sie stattdessen in die Hände von Naturschutzorganisationen.
Mit der Wiedervereinigung fallen viele Flächen der ehemaligen DDR an den Bund. Hierbei handelt es sich um nicht mehr genutzte Militärflächen, Flächen an der früheren innerdeutschen Grenze, ehemalige Tagebaue sowie Flächen des DDR-Volkseigentums. Durch die Entspannungspolitik werden auch in den alten Bundesländern zahlreiche Militärflächen aufgegeben. Nach Bundeshaushaltsordnung werden diese Flächen an Investoren verkauft – auch wenn sie in Naturschutzgebieten liegen.
Seit Mitte der 1990er Jahre weisen Naturschutzorganisationen auf den oft hohen Naturschutzwert dieser Flächen hin und sprechen sich gegen eine Privatisierung aus.
Im Jahr 1998 verzichtet der Bund erstmalig auf den Verkauf von Flächen aus dem ehemaligen DDR-Volkseigentum. Es wurde der Beschluss gefasst, bis zu 50.000 Hektar an Waldflächen in Schutzgebieten unentgeltlich an die Länder bzw. an von diesen benannte Naturschutzorganisationen zu übertragen (sogenannte „Magdeburger Liste“).
Im Jahr 2004 wird in einer von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanzierten Studie des Deutschen Naturschutzrings der Bedarf für die Sicherung von mindestens 125.000 Hektar Bundesflächen aufgezeigt.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD vom November 2005 wird vereinbart, dass bis zu 125.000 Hektar Bundesflächen als Nationales Naturerbe dauerhaft dem Naturschutz gewidmet werden. Dies gilt als Geburtsstunde des Nationalen Naturerbes.
Im Jahr 2007 wird die DBU Naturerbe GmbH als Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gegründet. Die DBU Naturerbe wird in den Folgejahren insgesamt 70.000 Hektar des Nationalen Naturerbes übernehmen – fast ausschließlich ehemalige Militärflächen darunter auch einige stark munitionsbelastete Flächen.
Am 13. Mai 2008 wird der Rahmenvertrag für die Übertragung der DBU-Naturerbe-Flächen in der Wahner Heide bei Köln unterzeichnet. Diese war der Startschuss für die konkrete Umsetzung des Nationalen Naturerbes.
Mit dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung von CDU/CSU und FDP wird die Fortführung des Nationalen Naturerbes beschlossen („2.Tranche“).
Auf dem 30. Deutschen Naturschutztag in Stralsund zeigen Umweltverbände den Bedarf für eine Fortführung des Nationalen Naturerbes über die bis dato vereinbarten 125.000 ha hinaus auf.
Am 24. Mai wird das Naturerbezentrum Prora auf der Insel Rügen durch Bundeskanzlerin Angela Merkel eröffnet.
Mit dem am 27. November unterzeichneten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird vereinbart, weitere 30.000 ha Bundesflächen als Nationales Naturerbe zu sichern („3. Tranche“)
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages stimmt der Erweiterung des Nationales Naturerbes um 31.000 ha Bundesflächen zu („3. Tranche“).
Die wiedergewählte Bunderegierung von CDU/CSU und SPD vereinbart in ihrem im Februar unterzeichneten Koalitionsvertrag, weitere 30.000 ha Bundesflächen als Nationales Naturerbe zu sichern – darunter bis zu 20.000 ha des ehemaligen DDR-Volkseigentums („4.Tranche“).
Auf seiner letzten Sitzung in der 19. Legislaturperiode beschließt der Deutsche Bundestag im Juli die Sicherung von 8.000 ha Flächen aus dem DDR-Volkseigentum als 4. Tranche des Nationalen Naturerbes. Die verbleibenden 12.000 ha sollen zu einem späteren Zeitpunkt für den Naturschutz gesichert werden.
Mit dem im September unterzeichneten Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/GRÜNE und FDP wird die Fortführung der Flächenübertragung vereinbart.
Die zuständigen Bundesministerien für Umwelt, Landwirtschaft und Finanzen vereinbaren auf Basis des Koalitionsvertrags die Sicherung weiterer 17.500 ha als Nationales Naturerbe. Dabei handelt es sich um noch nicht gesicherte Flächen der 4. Tranche (12.000 ha) sowie zusätzliche Flächen aus dem DDR-Volkseigentum.
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl konnten die vereinbarte Erweiterung des Nationalen Naturerbes um 17.500 ha nicht mehr durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Bis zum 20jährigen Jubiläum des Nationalen Naturerbes konnten insgesamt 164.000 Hektar Bundesfläche als Nationales Naturerbe dauerhaft gesichert werden. Zusätzlich wurden 34.000 Hektar der „Magdeburger Liste“ seit 1999 dem Naturschutz gewidmet